Es ergehen folgende Hinweise für Waldbesitzer:
- Die Wälder sind laufend zu begehen und zu kontrollieren
- Vom Borkenkäfer befallenes Holz ist prompt zu entfernen
- Bruttaugliches Material ist bekämpfungstechnisch zu behandeln oder aus dem Wald und dessen Nahbereich zu entfernen
- Zusammenhängende Fällungen ab einer Größe von 0,50 ha sind der Behörde, unabhängig von den Besitzgrenzen, zu melden
- Eine Wiederbewaldung mit geeigneten Forstpflanzen sollte auf Kahlflächen, die durch Nutzungen entstanden sind, aufgrund der zu erwartenden üppigen Verjüngung, umgehend erfolgen
Auskünfte erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft und den Forstorganen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landesforstinspektion
WHR DI Johann Herlicska, Leiter BFI Süd - 057600-4541
FÖ Ing. Stephan Salburg, Landesforstinspektion, 0664/1455699
FÖ Ing. Stefan Weiss, Landesforstinspektion, 0664/6125875
Es ergehen folgende Hinweise für Waldbesitzer:
- Die Wälder sind laufend zu begehen und zu kontrollieren
- Vom Borkenkäfer befallenes Holz ist prompt zu entfernen
- Bruttaugliches Material ist bekämpfungstechnisch zu behandeln oder aus dem Wald und dessen Nahbereich zu entfernen
- Zusammenhängende Fällungen ab einer Größe von 0,50 ha sind der Behörde, unabhängig von den Besitzgrenzen, zu melden
- Eine Wiederbewaldung mit geeigneten Forstpflanzen sollte auf Kahlflächen, die durch Nutzungen entstanden sind, aufgrund der zu erwartenden üppigen Verjüngung, umgehend erfolgen
Auskünfte erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft und den Forstorganen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landesforstinspektion
WHR DI Johann Herlicska, Leiter BFI Süd - 057600-4541
FÖ Ing. Stephan Salburg, Landesforstinspektion, 0664/1455699
FÖ Ing. Stefan Weiss, Landesforstinspektion, 0664/6125875