Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger!
Aus gegebenem Anlass darf die Marktgemeinde Bernstein folgende Information an Sie weiterleiten:
Nutztierhaltung (wie beispielsweise Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Wachteln, Hasen, udgl.) ist ausschließlich in der Widmungskategorie Bauland-Dorfgebiet (BD) zulässig. Laut Auskunft der Raumplanungsbehörde des Amtes der Bgld. Landesregierung ist die Nutztierhaltung in allen anderen Baulandwidmungskategorien (BW, BM, BG, BB, BI) unzulässig und daher zu unterlassen. Für Fragen dazu stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindeamtes jederzeit zur Verfügung.